Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1976

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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1976 - 7 A 46/75   

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https://dejure.org/1976,3509
OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1976 - 7 A 46/75 (https://dejure.org/1976,3509)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.1976 - 7 A 46/75 (https://dejure.org/1976,3509)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 1976 - 7 A 46/75 (https://dejure.org/1976,3509)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Freiburg, 11.10.1973 - VS III 88/72

    Sitzungsöffentlichkeit in der Verbandsversammlung von Zweckverbänden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1976 - 7 A 46/75
    Zwar wird nahezu einhellig anerkannt (vgl. VG Freiburg, NJW 1974 S. 762 m.w.N.), dass ein Beschluss, der unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit vom Gemeinderat gefasst wird, als nichtig anzusehen ist.
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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1976 - 7 A 46/75   

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https://dejure.org/1976,11870
OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1976 - 7 A 46/75 (https://dejure.org/1976,11870)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.11.1976 - 7 A 46/75 (https://dejure.org/1976,11870)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. November 1976 - 7 A 46/75 (https://dejure.org/1976,11870)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Düsseldorf, 14.08.2009 - 1 K 6465/08

    Klage eines Ratsmitgliedes der Gemeinde Jüchen gegen Ordnungsgeld erfolglos

    Ob die Öffentlichkeit der Sache nach ordnungsgemäß ausgeschlossen wurde (vgl. § 6 Abs. 2 Buchst. b) GeschO-Rat), ist für die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht entscheidend, vgl. OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 24. November 1976 - 7 A 46/75; BayVGH, Urteil vom 23. März 1988 - 4 B 86.02994; dies voraussetzend OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 1994 - 15 A 2310/91, UA S. 8; Held/Becker/u.a., Kommunalverfassungsrecht NRW, Bd. 1, Stand: Nov.
  • VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03

    Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit;

    Die fehlerhafte formelle Behandlung kann deshalb nicht dazu führen, dass die Sitzung in eine öffentliche oder gar in eine "Nichtsitzung" umgedeutet wird und somit der Schutzgedanke des § 20 Abs. 1 NLO entfällt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. November 1976 - 7 A 46/75 -, juris, danach veröffentlicht in AS RP-SL 14, 356; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. November 1990 a.a.O.; Engel, a.a.O., Rdnr. 11; a.A. zur vergleichbaren Vorschrift in der Nds. Gemeindeordnung: Behrens in KVR-NGO, Komm., Stand: Dez. 2004, § 25 Rdnr. 12 und 14, weil eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht vom Rat oder Ausschuss beschlossen werden könne).
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